Seit dem 8ten Juli vergibt das BAFA die Reservierungsbescheide auf Basis der Aufstockung der Umweltprämie vom 28. Mai 2009. Diese neuen Bescheide stehen unter Vorbehalt, da das neue Gesetz noch nicht beschlossen wurde. Voraussichtlich wird die Entscheidung vom 28. Mai Ende Juli in Kraft treten.
Die neuen Bescheide enthalten nun eine 9monatige Reservierungsfrist. Innerhalb dieser Frist muss der Altwagen bei einem anerkannten Demontagebetrieb verschrottet und der Neuwagen zugelassen werden. Die Reservierung gillt bis zum 30ten Juni 2010.
Änderungen gibt es auch bei den Zulassungszeiträumen. So dürfen nun max. 14 Monate zwischen der Erstzulassung und der Zulassung auf den Halter liegen. So wird die übliche Praxis bei Jahreswagen Käufen hinsichtlich der Aufbereitung und dem Wiederverkauf berücksichtigt. Es gibt also mehr Planungssicherheit.

