Update
Saisonfahrzeuge sind ausdrücklich nicht prämienfähig.
Die Frage welche Fahrzeuge überhaupt berechtigt sind die 2500 Euro Verschrottungsprämie zu erhalten ist eine die recht genau geklärt wurde. Das Fahrzeug muss mindestens 9 Jahre alt sein und seit min. einem Jahr auf den Halter zugelassen sein. Verunfallte oder defekte Fahrzeuge sind hierbei auch inbegriffen.
Prinzipiell ausgenommen sind Motorräder, bereits abgemeldete Autos, Nutz- wie auch auch Landfahrzeuge oder Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen. Fahrzeuge die bereits stillgelegt wurden sind ebenfalls nicht prämienberechtigt, auch wenn Sie kurzfristig wieder zugelassen werden.
Prämienberechtigt:
- Min. 9 Jahre altes Fahrzeug,
- das min. 1 Jahr auf den Halter zugelassen ist.
- Autos mit Saisonkennzeichen
- Verunfallte Fahrzeuge
- Defekte Autos
- Wichtig: Müssen noch gültige Zulassung haben!
Keine Prämie:
- Autos mit Saisonkennzeichen
- Auto ist jünger als 9 Jahre
- Motorräder
- Nutzfahrzeuge
- Landfahrzeuge
- Stillgelegte Fahrzeuge


Wo bleibt die Abwrackprämie für all jene, die keine mindestens neun Jahre alte Schrottschüsseln haben, die vielleicht gar kein Auto haben und auch keins kaufen wollen? Berlin hat sich mal wieder, wie fast immer, populistischen und komplett schwachsinni
Aufgenommen: Mär 30, 23:46