Bisher mussten Neuwagenkäufer welche die Umwelprämie beantrangen wollten zu erst nachweisen, dass ihr alter Wagen bei einemstaatlich anerkanntem Demontagebetrieb
verschrottet wurde und der Neuwagen bereits zugelassen wurde.
Die kommende Regelung wird mehr Sicherheit bieten. Mit Gültigkeit der neuen Regelung wird es ausreichen einfach ein online-Formular auszufüllen und eine Kopie des Kaufvertrages für den Neuwagen (im PDF-Format) an das BAFA zu senden.
In drei Tagen wird die Antragsstellung also nur noch online erfolgen können. Das neue Formular UMP-neu wird in den kommenden Tagen live geschaltet. Die online Reservierung der Umweltprämie wird eine Kopie des Kaufvertrages bzw. die verbindliche Bestellung eines Neuwagens erfordern - dieses Dokuemnt wird als Anhang eingereicht werden müssen.
Nach der erfolgreichen Reservierung des Prämie erhält man einen Reservierungsbescheid (WICHTIG: ID-Nummer) per Post. Dies wird aber erst ab dem 16 April geschehen. Sobald das neue Fahrzeug dann zugelassen ist wird die Prämie ausgezahlt.
Nach dieser Reservierung der Prämie hat man dann 6 Monate Zeit, um den Altwagen verschrotten zu lassen und die Zulassung des Neuwagens nachzuweisen.
Sollte man weder Internetzugang noch einen Scanner besitzen wird die Reservierung schwierig. Die meisten Autohändler haben aber bereits angekündigt Ihre Kunden bei der Reservierung zu unterstützen
Alle Antragsteller die vor dem 29. März alle Bedingungen erfüllt haben können noch bis zum 15. April das bisherige Formular verwenden.
Das neue System wird ab dem 30ten März um 8:00 Uhr unter www.ump.bafa.de erreichbar sein.
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