Voraussetzungen zur Abwrackprämie
Bedingungen der Abwrackprämie im Überblick:
- Es muss ein Neuwagen mit mindestens Euro 4 Norm gekauft werden.
- Es muss ein min. 9 Jahre altes Fahrzeug verschrottet werden.
- Das zu verschrottenden Fahrzeug muss min. 1 Jahr lang auf den Halter zugelassen gewesen sein.
- Der Neuwagen muss auf den Halter des alten Fahrzeuges zugelassen werden.
- Die Prämie gibt auch für Leasingfahrzeuge und Jahreswagen.
- Ein Jahreswagen ist ein Fahrzeug, das zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller maximal ein Jahr einmalig auf einen Händler/Hersteller zugelassen war.
- Ohne Verschrottungsnachweis gibt es keine Verschrottungsprämie.
- Die Prämie gibt es nur wenn der Wagen bei einem in Deutschland niedergelassenem Kfz-Händler oder Hersteller erworben wird.
Benötigte Dokumente:
- Fahrzeugschein von Alt- wie auch Neuwagen
- Fahrzeugbrief von Alt- wie auch Neuwagen
- Die Rechnung über den Kauf des Neuwagens
- Bei Jahreswagen einen Bestätigung über die einmalig, einjährige Zulassung auf den Händler/Hersteller
- Der ausgefüllte Antrag auf Gewährleistung der Umweltprämie.
Links:
Umweltprämie Vorraussetzungen
Damit man die 2500 Euro Umweltprämie für die Verschrottung seines Altfahrzeugs (Zeitraum 14.01.2009 bis zum 31.12.2009) beantragen kann, wurden einige Vorraussetzungen geschaffen die erfüllt werden müssen:
Die Prämie gibt es nur wenn man einen Neuwagen mit min. Euro 4 Abgasnorm kauft und gleichzeitig sein min. 9 Jahre altes Fahrzeug bei einem anerkannten Demontagebetrieb verschrotten lässt. Lesen Sie nach für welche Fahrzeuge Sie die Prämie beantragen können: Abwrackprämie - Fahrzeuge.
Alternativ zum Neuwagen sind auch Jahreswagen prämienberechtigt, es muss aber sowohl beim Neu- wie auch Jahreswagen darauf geachtet werden das diese von einem in Deutschland niedergelassenem Händler/Hersteller verkauft wird. Ein reine Privatkauf ist leider nicht berechtigt die Umweltprämie zu erhalten da ja die Automobilindustrie gefördert werden soll.
Da zu verschrottende Fahrzeug muss min. neun Jahre alt sein (das heißt die Erstzulassung muss mindestens 9 Jahre vor der Verschrottung erfolgt sein) und muss mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein .
Eine Stilllegung des alten Fahrzeuges ist nicht ausreichend, entscheidend ist die endgültige Verschrottung und der Verwertungsnachweis nach §15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Ohne den Verwertungsnachweis kann die Verschrottungsprämie nicht beantragt werden.
Es ist ratsam nachweisen zu können das es sich bei den Fahrzeugen um Privatwagen handelt, gewerblich genutzte Fahrzeuge sind leider nicht berechtigt die Verschrottungsprämie zu kassieren.
Neben dem Verwertungsnachweis werden noch weitere Dokumente für die Beantragung benötigt: Fahrzeugschein und Brief, die Rechnung über den Kauf eine qualifizierten (min. Euro 4 Norm) Neuwagens und wenn es sich um einen Jahreswagen handelt auch noch die Bestätigung des Händlers/Herstellers das der Wagen für ein Jahr auf einen Werksangehörigen, etc. zugelassen war.
Die gesamten Dokumente sind neben dem Antrag auf Gewährung der Umweltprämie (Rechtsklick, Ziel speichern unter) beim Bafa einzureichen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
-Umweltprämie-
Frankdurter Straaße 29-35
65754 Eschborn


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